Österreich ist keine Steueroase

Im Zuge verschiedener Steuerhinterziehungsaffären war Österreich in der Vergangenheit immer wieder in den internationalen Medien vertreten. Durch eine ziemlich einmalige Konstellation von Bankgeheimnis und Endbesteuerung von Kapitalerträgen eignet sich Österreich hervorragend für vermögende „Steuerflüchtlinge“. Dennoch werden verschiedene AkteurInnen nicht müde zu behaupten Österreich sei keine Steueroase. Gleichzeitig wird in Österreich seit Längerem die Forderung nach Vermögenssteuern vertreten. Um die Vermögen aber auch erfassen zu können, bzw. Steuerhinterziehung einzudämmen müsste das Bankgeheimnis abgeschafft werden. Das wird offen zum Anlass genommen, um falsche Behauptungen zu streuen, um Ängste in der breiten Bevölkerung zu schüren .

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„Heute die Abschaffung des Bankgeheimnisses für Inländer, damit die Sozialisten morgen Mittelstand und Familien beschnüffeln und weiter schröpfen können.“
Johannes Rauch, ehemal. Generalsekretär der ÖVP (OTS 05. August 2013)

 „Beim automatischen Informationsaustausch bei Bankdaten ist sich die Regierung einig: Zum ersten ist Österreich keine Steueroase. Zweitens bleiben wir beim Bankgeheimnis und drittens sind wir zu einer Zusammenarbeit mit der Europäischen Union bereit“
Michael Spindelegger, ehemal. Vizekanzler und Finanzminister (OTS 16. April 2013)

„Schnüffelsteuer: SPÖ greift in die Schmuckschatulle der Oma“
Jakob Auer, President des Bauernbunds (OTS 06. Juni 2014)

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Eigentlich gibt es keine einheitliche Definition von Steueroasen. Die OECD versteht darunter in etwa folgendes: Liegt keine oder geringfügige Besteuerung vor und ein Land präsentiert sich gleichzeitig als Zufluchtsort für AusländerInnen, die der Steuer in ihrem Heimatland entgehen wollen, oder wird als solcher wahrgenommen, kann das bereits ausreichen, um es als Steueroase zu klassifizieren. Bis zu 6 Billionen Euro sollen undeklariert in Steueroasen liegen. Das kostet die Staaten mindestens 130 Milliarden (Zucman, 2014).

 Österreich auf der grauen Liste

Die Endbesteuerung von Kapitalerträgen ist nicht die Regel sondern eine österreichische Ausnahme. Im Zusammenhang mit dem österreichischen Bankgeheimnis führt diese zu massiver Steuerflucht beispielsweise aus Deutschland. Vermögende Menschen aus dem Ausland legen in Österreich ihr Kapital an, um es vor dem heimischen Fiskus zu verbergen und Steuern zu hinterziehen. Während in Österreich Kapitalerträge seit 1992 mit einem pauschalen Satz von 25 Prozent besteuert werden, müssten diese in vielen Ländern veranlagt werden (also in die Einkommensteuererklärung/Lohnsteuerveranlagung aufgenommen werden), wodurch erheblich höhere Steuersätze zur Anwendung kommen würden. So sparen sich „Steuerflüchtlinge“ auch die reguläre Einkommensteuer zu zahlen, indem sie ihr Geld in Österreich verstecken. Jemand der/die in Deutschland ca. 100.000 Euro verdient, müsste ca. 35.000 Euro an Einkommenssteuern in Deutschland zahlen. Wird das Geld aber in Österreich veranlagt , müssen nur ca. 25.000 Euro bezahlt werden.

Die OECD setzte Österreich deswegen konsequenterweise vorübergehend auf die sog. „graue Liste“ der Steueroasen, wo es sich in guter Gesellschaft mit einschlägigen Ländern wie den Kaimaninseln, Lichtenstein oder Bermuda befand.

Anders als sich das aus dem oben genannten Zitat von Michael Spindelegger darstellt, konnte schließlich nur durch massiven internationalen Druck erreicht werden, dass das Bankgeheimnis für AusländerInnen zunächst gelockert wurde, um dann schlussendlich theoretisch komplett abgeschafft zu werden. Im März 2014 stimmten Österreich und Luxemburg dem automatischen Austausch von Daten ausländischer KontoinhaberInnen ab 2017 zu. Dies gilt aber zunächst nur für EU-Länder. Für nicht EU-Länder werden weiterhin bilaterale Abkommen notwendig sein. Hier ist es sehr wahrscheinlich, dass sich Österreich auch weiterhin dem automatischen Datenaustausch entziehen wird.

Österreich stand vor diesen Neuregelungen als einziges EU-Land noch auf dieser grauen Liste der Steueroasen und hatte eine Einigung zum automatischen Datenaustausch jahrelang blockiert. Die Gefahr einer Entdeckung durch den heimischen Fiskus ist nun für ausländische Vermögende gestiegen. Dennoch besteht nach wie vor ein Anreiz Vermögen in Österreich zu verstecken. Parallel dazu existiert in Österreich zusätzlich nämlich noch die Möglichkeit einer „steuerschonenden“ Privatstiftung.

Vermögenssteuer nur mit Abschaffung des Bankgeheimnisses möglich

Unangetastet bleibt das Bankgeheimnis jedoch für InländerInnen. Der politischen Debatte zu Folge soll dieses auch weiterhin bestehen bleiben. Dabei ergeben sich aber weitere Konflikte.

Firmen und reiche Privatpersonen können durch das Bankgeheimnis Teile ihres Einkommens vor dem Finanzamt verstecken. Dies ist möglich da, anders als bei Lohneinkommen, bei der Erfassung von Unternehmensgewinnen das Finanzamt auf die wahrheitsgetreue Angabe der BezieherInnen angewiesen ist. Das Bankgeheimnis verhindert eine Kontrolle dieser Informationen. Nur wenn dem/der Betroffenen Steuerhinterziehung nachgewiesen werden kann, was ohne den Zugriff auf Kontodaten meist schwierig ist, müssen Banken die relevanten Informationen dem Finanzministerium weiterleiten.

Auch die von der SPÖ geforderte Vermögenssteuer ist ohne Abschaffung des Bankgeheimnisses schwieriger zu vollziehen. Im Falle einer allgemeinen Vermögenssteuer oder einer progressiven Besteuerung von Spekulationsgewinnen (beispielsweise bei Wertpapieren oder Immobilien, derzeit mit 25% besteuert) wäre das Finanzamt auf die wahrheitsgetreuen Angaben der Steuerpflichtigen angewiesen. Eine Kontrolle ist durch das Bankgeheimnis deutlich erschwert.

Würde eine Vermögenssteuer in Österreich eingeführt, dann müssten Steuerpflichtige analog zum Einkommensbescheid einen Vermögensbescheid ausfüllen, in dem sie ihre Vermögenslage aufschlüsseln Mit einer allgemeinen Vermögensbesteuerung würden alle Vermögensformen belastet werden: Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Finanzvermögen. Versucht jemand, sein Vermögen geringer darzustellen als es ist, könnte die Steuerbehörde bei stichprobenartigen Kontrollen (ähnlich einer Betriebsprüfung) leicht feststellen, ob Immobilienvermögen oder Unternehmensbeteiligungen unterschlagen wurde. Die Eigentumsverhältnisse von Immobilien sind im Grundbuch, jene von Unternehmensbeteiligungen im Firmenbuch vermerkt. Eine Verschleierung dieser Vermögenswerte ist daher nicht möglich.

Bei Finanzvermögen wäre eine lückenlose Überprüfung hingegen nur dann gegeben, wenn die Behörde wie oben bereits erwähnt, einen Überblick über alle Konten des/der Steuerpflichtigen hat. Ein allgemeines Kontenregister würde einen solchen Überblick schaffen. Ohne ein solches wäre es Steuerpflichtigen beispielsweise möglich, ein Konto mit einem Betrag von 200.000 € offiziell anzugeben, während ein weiteres mit 500.000 € nicht deklariert wird. In diesem Fall kann die Behörde der Person im Rahmen einer (Vermögens)-Steuerprüfung unmöglich alle Konten zuordnen. Nur wenn im Rahmen der Steuerprüfung ein (Vermögens)-Steuerhinterziehungsverdacht bekannt würde, könnte die Behörde unter den derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen die Durchbrechung des Bankgeheimnisses beantragen. Diese Intransparenz führt nicht unwesentlich dazu, dass es von der „Geschicklichkeit“ einer Person abhängt, ob und in welcher Höhe Steuern geleistet werden.

Die Abschaffung des Bankgeheimnisses würde helfen bei der Einführung einer Vermögenssteuer alle gleichermaßen zu besteuern. Die Summen um die es dabei geht sind erheblich: Laut der Vermögenserhebung der OenB macht der Anteil des Finanzvermögens am gesamten Vermögensbestand in Österreich ca. 17 Prozent aus (HFCS 2010). Es ist also nicht konsequent, gleichzeitig für eine allgemeine Vermögenssteuer und gegen die Abschaffung des Bankgeheimnisses zu einzutreten.

Es gibt eine weitere Besteuerungsoption, die oftmals als Alternative oder Ergänzung zur Vermögenssteuer diskutiert wird: die progressive Besteuerung von Vermögenszuwächsen. Derzeit werden alle Zinserträge pauschal mit der Kapitalertragssteuer von 25 Prozent belastet. Oftmals wird gefordert, dass Kapitalerträge genauso wie Einkommen einer progressiven Besteuerung unterliegen sollten bzw. Kapitalerträge einfach prinzipiell in die Einkommenssteuererklärung aufgenommen werden sollten. Damit wäre eine Besteuerung gemäß der Progression garantiert. Eine solche Steuer wäre sinnlos, wenn die KontoinhaberInnen nicht identifiziert werden können. Auch im Falle einer progressiven Kapitalertragssteuer würde es nur jene treffen, die ehrlich sind und die Erträge angeben, oder jene die geschummelt haben. Mit der Abschaffung des Bankgeheimnisses könnten die Steuerpflichtigen im Falle einer Steuerprüfung keine Konten verstecken. Das würde “Steuervermeidung”, sei es im Falle einer allgemeinen Vermögenssteuer oder im Falle einer progressiven Einkommenssteuer, verunmöglichen.

fakten

  • Der Mythos Österreich sei keine Steueroase, kann nicht eindeutig verifiziert bzw. falsifiziert werden.
  • Österreich wurde von der OECD zwischenzeitlich bereits als Steueroase deklariert.
  • Nach der Abänderung des Bankgeheimnis wurde dies zwar revidiert, es gibt aber noch immer genügend Indizien dafür, dass Österreich gerade bei der Besteuerung von Kapitalerträgen im Zusammenhang mit dem Bankgeheimnis nach wie vor ein attraktiver Pool für vermögende Steuerflüchtlinge ist.
  • Das Bankgeheimnis für InländerInnen verhindert eine konsequente Besteuerung von Vermögen in Österreich und erleichtert Steuerhinterziehung.

quellen

  • EStG 1988
  • Zucman, G. (2014). Taxing across borders: Tracking personal wealth and corporate profits. Journal of Economic Perspectives, 28.
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