Hohe Unternehmenssteuern gefährden Arbeitsplätze

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Denn Vermögenssubstanzsteuern, Eigentumssteuern sind schlicht und einfach Gift für Wachstum, Standort und Beschäftigung
Christoph Leitl, (16.09.2014)

„Allein die Diskussion darüber (Anm. Vermögenssteuern) ist schon Standort-schädlich“
Bernhard Felderer, ehemaliger Chef des IHS, Vorsitzender Staatsschuldenausschuss
(Kurier, 22. Februar 2013)

Wer Vermögenssteuern will, sagt ja zu einer Schwächung des Wirtschaftsstandortes und gefährdet heimische Arbeitsplätze.
Maria Fekter, ehemal. Finanzministerin (OTS-Aussendung, 20. Februar 2013)

 Vermögenssteuern kosten Arbeitsplätze, entziehen Kapital aus Unternehmen sowie Familien und schwächen die Eigenkapitalstruktur. Durch die Besteuerung von bestehender Substanz wird die Investitionsfreude gehemmt und dadurch Wachstum unterbunden.
Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung
(Aussendung, 11. Oktober 2012)

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2005 wurde die Körperschaftsteuer, das ist die Einkommenssteuer für große Unternehmen, in Österreich von 34 auf 25 Prozent gesenkt. Damit liegt Österreich im europäischen Mittelfeld, was die Körperschaftssteuersätze anbelangt.

Quelle: ABA-Investieren in Österreich. Steuerliche Aspekte, 2014
Quelle: ABA-Investieren in Österreich. Steuerliche Aspekte, 2014

Neben dieser Tarifsenkung der Körperschaftsteuer kam es zu weiteren Steuerbegünstigungen, vor allem für internationale Großkonzernen, wie die Gruppenbesteuerung oder Bildungs- und Forschungsfreibeträge, die den effektiven Körperschaftsteuersatz deutlich reduzieren. Die effektive Durchschnittsteuerbelastung beträgt laut Studie der ABA in Österreich 22,4 Prozent. Damit fällt die Besteuerung niedriger aus als in Großbritannien (23,8%), Italien (24,6 %), Belgien (24,7%), Frankreich (32,5%) und den Vereinigten Staaten (41,1%).

Die Arbeiterkammer errechnete für das Jahr 2012 auf Basis der Gewinne vor Steuern und der tatsächlich abgeführten Körperschaftsteuer eine durchschnittliche effektive Körperschaftsteuerbelastung1 der ATX-Unternehmen in Höhe von 19 Prozent, im Dienstleistungssektor sind es überhaupt nur 14,9 Prozent.

Die geringere Unternehmensbesteuerung in Österreich wird auch durch eine weitere Zahl belegt: Während im Schnitt der Eurozone ihr Anteil an der Wirtschaftsleistung 2012 bei 2,6 Prozent lag, beträgt der Anteil in Österreich nur 2,4 Prozent (Europäische Kommission 2014). Anders ausgedrückt: Würden Kapitalgesellschaften in Österreich den selben Beitrag leisten wie in der Eurozone üblich, so müssten sie jährlich um ca. 600 Mio. Euro mehr zahlen.

Die ebenfalls 2005 beschlossene Einführung der sogenannten Gruppenbesteuerung entlastet vor allem international tätige Unternehmen zusätzlich. Durch die Einführung der Gruppenbesteuerung wurde erreicht, dass das gesamte Konzernergebnis die Grundlage für die Berechnung der Körperschaftsteuer jedes Unternehmens sind und nicht nur die Bilanzen der in Österreich ansässigen Gliederungen des Konzerns. Demzufolge können Verluste, die im Ausland gemacht werden, in Österreich abgeschrieben werden und es muss dementsprechend weniger Körperschaftsteuer bezahlt werden. Der Rechnungshof kritisiert, dass demzufolge jährlich 450 Millionen Euro oder rund zehn Prozent der jährlichen Einnahmen aus der Körperschaftsteuer dem Fiskus deshalb verloren gehen. Wobei die Schätzungen angesichts des schlechten statistischen Datenmaterials bis in die Höhe von 700 Millionen Euro schießen.

Bei der Gruppenbesteuerung handelt es sich um eine finanzielle Einbahnstraße: Gewinne werden wie gehabt im Ausland versteuert. Das führt im Endeffekt dazu, dass zum Beispiel international tätige, österreichische Banken in Österreich so gut wie keine Unternehmenssteuern bezahlen. Die Konzerngewinne der Bank Austria beispielsweise betrugen im Jahr 2009 1,1 Milliarden Euro, in Österreich musste dafür keine Körperschaftsteuer abgeführt werden – die im Ausland abgeführten Ertragssteuern betragen insgesamt ca. 7Prozent des Jahresüberschusses vor Steuern (DerStandard, BACA). Für die Industrie werden außerdem Anreize geschaffen, ihre Produktion ins Ausland zu verlagern und dort bei niedrigeren Lohnkosten zu produzieren, während Führungs- und Querschnittsfunktionen mit niedrigen Beschäftigungsmöglichkeiten in Österreich bleiben (Sieber 2008). Von Arbeitsplatzsicherung kann also keine Rede sein.

Die Argumente, die den im europaweiten Vergleich niedrigen Unternehmenssteuern zu Grunde liegen, sind die entsprechenden Wirkungen auf Beschäftigung und Wohlstand in Österreich. Die Steuerbegünstigung von Unternehmen im Jahr 2005 führte zwar zu noch stärker steigenden Gewinnen nach Steuern, allerdings zu keiner nennenswerten Verbesserung der Beschäftigungs- oder Wettbewerbsposition, denn dafür wären vor allem steigende Investitionen notwendig gewesen. Die Investitionsquote ist allerdings trotz Rekordgewinnen relativ zu den Gewinnen gefallen (AKAktuell). Stattdessen flossen die höheren Gewinne vor allem in Finanzanlagen der Unternehmen und Ausschüttungen an die Aktionäre.

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Des Weiteren entpuppt sich die Vorstellung als Mythos, dass niedrige Steuern der ausschlaggebende Grund für Unternehmen sind, direkt in Österreich zu investieren. Das ist falsch. Zwar stellen Steuern einen Teilaspekt für die Wahl des Unternehmensstandortes dar. In erster Linie werden von UnternehmerInnen mit Headquarterfunktionen aber hochqualifiziertes Personal, das generelle Ausbildungsniveau, Rechtssicherheit und politische Stabilität als Gründe für Ihre Standortentscheidung genannt (Aiginger et al 2006, Sieber 2008). Die Steuersenkungen, von der nur die sehr kleine Gruppe von AktionärInnen profitiert, hat niedrigere Mittel für wichtige staatliche Maßnahmen zur Folge. So hätten Bildungs- oder Infrastrukturausgaben bedeutend positivere Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung (vgl. Aiginger et al 2006). Einer Unternehmensbefragung des Wifo zufolge nützen 39% der in Österreich ansässigen international orientierten Unternehmen die Gruppensteuer oder planen zumindest eine Inanspruchnahme, für nur 15% stellt sie allerdings auch einen Beweggrund zur Ansiedelung in Österreich dar (Sieber 2008).

Vermögenssteuern als Standortfaktor

Immer wieder werden auch Vermögenssteuern als Bedrohung für den Wirtschaftsstandort bezeichnet. Dies hängt aber in erster Linie von der Ausgestaltung der Besteuerung ab – viele Vermögenssteuern stehen in gar keinem Zusammenhang zu unternehmerischer Aktivität. Immobilien- und Grundvermögen können beispielsweise gar nicht abwandern. Auch die Erbschaftssteuer hat keinen rational nachvollziehbaren Einfluss auf die Volkswirtschaft. UnternehmerInnen werden nicht weniger investieren, weil ihre Kinder irgendwann einmal ein paar Prozent Erbschaftssteuer bezahlen müssen. Lediglich eine Steuer auf die Unternehmensvermögenssubstanz könnte für den Standort von Nachteil sein. Die französische Steuer auf die Vermögenssubstanz wird ab einem Vermögen von 1.300.000 Euro mit 0,5% schlagend, steigert sich und erreicht ab einem Vermögen von 16,7 Millionen Euro den Satz von 1,5%. Unternehmensbesitz ist dabei allerdings größtenteils ausgenommen. Im Falle einer treffsicheren Ausgestaltung der Vermögensbesteuerung kann offensichtlich kein negativer Effekt auf die volkswirtschaftliche Aktivität eintreten.

fakten

  • Österreich hat einen Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent und liegt mit dieser Unternehmensbesteuerung im europäischen Mittelfeld. Der effektive Steuersatz liegt hingegen, durch Sonderregelungen vor allem für Bankinstitute, weit unter 25 Prozent.
  • Die Gruppenbesteuerung ist eine weitere Steuerbegünstigung für international tätige Konzerne und kostet jährlich rund 450 Millionen Euro. Dabei ist die Höhe der Steuern nur einen Teilaspekt für die Standortwahl von Unternehmen. In erster Linie werden das generelle Ausbildungsniveau und hochqualifiziertes Personal genannt.
  • Die stagnierende Investitionsquote beweist, dass höhere Unternehmensgewinne keine Verbesserung der Beschäftigungssituation zur Folge haben.
  • Auch höhere Vermögenssteuern führen bei einer entsprechenden Ausgestaltung zu keiner Abwanderung von Kapital aus Österreich.

quellen

  • AKAktuell Nr.7/2009; Verteilungsgerechtigkeit, Österreich auf dem Prüfstand
  • Arbeiterkammer (2008); Steuerstudie 2008
  • Bank Austria (2010); Geschäftsbericht 2009
  • Website der ABA-Invest in Austria (aufgerufen am 17.6.2010)
  1. Verhältnis der ausgewiesenen Steuern laut Gewinn- und Verlustrechnung zum EGT abzüglich der Beteiligungserträge
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