Sozialversicherungsbeiträge und Umsatzsteuer sind gerecht

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Durch Sozialversicherungsbeiträge und Umsatzsteuer werden alle gleichmäßig belastet.

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist sozial gerecht“
Norbert Griesmayr, VAV-Generaldirektor („Wirtschaftsblatt“ 28.12.2009)

„Dass höhere Mehrwertsteuern BezieherInnen niedrigerer Einkommen stärker treffen „wird zwar immer wieder behauptet, ist aber ein Irrtum. Jeder zahlt 20 Prozent; wir haben es hier mit einer Flat Rate Tax zu tun.“
Bernhard Felderer, IHS-Chef („Die Presse“ 25.6.2009)

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Die Sozialversicherungsbeiträge und die Umsatzsteuer unterscheiden sich stark von der Einkommenssteuer. Letztere ist progressiv gestaffelt, das bedeutet höhere Einkommen werden überproportional stärker belastet (regressiv bedeutet hingegen, dass niedrige Einkommen überproportional stärker belastet werden). Die Sozialversicherungsbeiträge werden im Gegensatz zur Einkommenssteuer prinzipiell proportional zur Einkommenshöhe erhoben (DienstnehmerInnenanteil 2015: ca. 18%). Ab einem monatlichen Einkommen von 405,98€ (2015) müssen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Die Beiträge sind jedoch nach oben hin gedeckelt, d.h. für jenen Teil des Einkommens der über der Höchstbeitragsgrundlage von 4.650 € (2015) liegt muss kein SV-Beitrag entrichtet werden. Dadurch ergibt sich eine negative Wirkung auf die Progression. Das Wirtschaftsforschungsinstitut bestätigt: „Insgesamt wirken die Sozialversicherungsbeiträge durch die Höchstbeitragsgrundlage regressiv auf die Einkommensverteilung“. (Guger et al 2009, S.56).

Quelle: 1% Stichprobe der Lohnsteuerstatistik 2013. Die Auswahl der Stichprobe wird hier auf die Vollzeit- sowie Teilzeitbeschäftigen begrenzt. Das heißt hier ohne PensionistInnen.
Quelle: 1% Stichprobe der Lohnsteuerstatistik 2013. Die Auswahl der Stichprobe wird hier auf die Vollzeit- sowie Teilzeitbeschäftigen begrenzt. Das heißt hier ohne PensionistInnen.

Die Umsatzsteuer ist die mit Abstand wichtigste indirekte Steuer und beträgt in der Regel 20%. Sie trifft die Konsument/innen nicht proportional an deren Einkommen, sondern in absoluten Zahlen gleich. Die Umsatzsteuer ist die klassische Massensteuer, sie wird wegen ihrer vermeintlichen Gleichheit gerne als optimales Instrument zur Budgetsanierung ins Feld geführt. Doch wer Ungleiches gleich behandelt, behandelt bekanntlich ungleich. Ein Umsatzsteueraufschlag von 20 Euro auf ein Haushaltsgerät mit dem Nettopreis von 100 Euro fällt für jemanden mit einem Einkommen von 1.200 Euro pro Monat ungleich stärker ins Gewicht als für jemanden mit 3.500 Euro. Obwohl die Wohlhabenderen ungleich mehr kaufen als Menschen mit niedrigen Einkommen, ist die relative Belastung in den unteren Einkommenssegmenten deutlich höher. Denn Menschen mit einem niedrigeren Einkommen sind gezwungen einen viel größeren Teil ihres Einkommens für Güter des täglichen Bedarfs auszugeben. Dementsprechend ist auch ein viel größerer Teil ihres Einkommens von der Umsatzsteuer betroffen. Für das Jahr 2005 ergab sich bei der relativen Belastung folgendes Bild:

Belastung durch indirekte Steuern nach Dezilen

indsteuern-belastung-dezile

Insgesamt wird die Progression der Einkommenssteuer durch regressiv wirkenden Sozialversicherungsbeiträge und die ebenfalls regressiven indirekten Steuern (allen voran die Umsatzsteuer) neutralisiert. Auf der Einnahmenseite kommt es somit in Österreich zu keiner Umverteilung.

fakten

  • Indirekte Steuern wie die Umsatzsteuer treffen nicht alle im selben Ausmaß. Sie treffen jene mit dem geringsten Einkommen am Stärksten, während BezieherInnen sehr hoher Einkommen davon in drastisch geringerem Ausmaß betroffen sind.
  • Auch Sozialversicherungsbeiträge treffen nicht alle im selben Ausmaß. Menschen mit einem geringen oder mittleren Einkommen müssen einen deutlich höheren Anteil ihres Einkommens für SV-Beiträge aufwenden als BezieherInnen hoher Einkommen.

quellen

  • Statistik Austria; Lohnsteuerstatistik 2013
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