Leistungsträger/Innen werden mit 50% besteuert. Während die meisten gar keine Steuern zahlen und keinen gesellschaftlichen Beitrag leisten

schein

Eine Priorität ist der Mittelstand. (…) Und da wird es nicht reichen, die Grenze für den Spitzensteuersatz zu diskutieren, sondern ich will auch den Steuersatz von derzeit 50 Prozent senken“
Finanzminister a.d. Wilhelm Molterer (in der Zeitung „Österreich“ am 5./6.1.2008)

Entschlossen werde sich seine Partei allen entgegenwerfen, die „das Abzocken der Leistungsträger“ planten.
Karl Heinz Kopf, ehemaliger Klubobmann der ÖVP (Profil, 19.09.2011)

Gerade in letzter Zeit ist die Diskussion über eine mögliche Steuerreform wieder aufgekommen. Einig sind sich dabei fast alle, dass die Einkommenssteuer zu hoch sei. Ein Argument, dass dabei oft zu hören ist, dass die Hälfte des hart verdienten Geldes würde der Staat dem Mittelstand, also seinen LeistungsträgerInnen wegnehmen. In der Realität muss freilich niemand die Hälfte seines gesamten Einkommens an den Staat abgeben. Um zu verstehen warum trotz eines Einkommensteuersatzes von 50 Prozent tatsächlich niemals die Hälfte abgegeben werden muss ist es nötig sich den Einkommenssteuertarif etwas genauer anzusehen.sein

Die Lohneinkommensteuer bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen. Also auf jenen Teil des Einkommens der nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Freibeträgen übrig bleibt. Von diesem Teil des Einkommens wird zuerst das 13. und 14. Gehalt (Jahressechstel) abgezogen, denn dieses wird mit nur 6 Prozent gesondert besteuert1. Vom nun überbleibenden Einkommen, also nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen, Freibeträgen und Jahressechstel sind 11.000 Euro jährlich steuerfrei. Also egal wie viel jemand verdient, für 11.000 Euro ist keine Einkommensteuer zu zahlen. Für die nächsten 14.000 Euro beträgt der Steuersatz 36,5 Prozent. Von den darauf folgenden 35.000 Euro werden 43,2 Prozent an Steuern fällig. Für alle darüber liegenden Einkommensteile, also für alles was über 60.000 Euro liegt, ist ein Steuersatz von 50 Prozent zu zahlen (Spitzensteuersatz).

Im Gegensatz zur Einkommensteuer wirken Sozialversicherungsbeiträge regressiv. Ab einem monatlichen Einkommen von 405,98 Euro (2015) müssen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden (Geringfügigkeitsgrenze). Die Beiträge sind jedoch nach oben hin gedeckelt, d.h. für jenen Teil des Einkommens der über der Höchstbeitragsgrundlage von 4.650 Euro (2015) liegt muss kein SV-Beitrag entrichtet werden.

Daraus ergeben sich folgende Fakten:

  1. Aufgrund des komplexen Steuer- und Abgabensystems hat in der Realität die effektive, also die tatsächliche steuerliche Belastung von Lohneinkommen nur wenig mit den Zahlen aus dem Gesetzestext gemein.

Für den oder die Beschäftigte(n) ist vor allem das Nettoeinkommen von Bedeutung. Wie viel bleibt nach Abzug von Steuern und Abgaben übrig? Also, wie hoch ist die Gesamtbelastung (i.e. der Durchschnittsbelastung der Einkommenssteuer und der Sozialversicherungsbeiträge)?

Quelle: Eigene Berechnungen. Es wurde hier mit Daten aus 2013 gerechnet. Dementsprechend auch mit der Geringfügigkeitsgrenze und der Höchstbeitragsgrundlage von 2013.
Jahresbruttoeinkommen (inkl. weihnachst- und urlausbgeld)
Quelle: Eigene Berechnungen. Es wurde hier mit Daten aus 2013 gerechnet. Dementsprechend auch mit der Geringfügigkeitsgrenze und der Höchstbeitragsgrundlage von 2013.

Wie die Grafik deutlich zeigt müssen nur jene Menschen gar keine Steuern und Abgaben bezahlen, die weniger als 405,98 Euro im Monat verdienen. Da Einkommen ab 405,99 Euro voll Kranken- und Pensionsversicherungspflichtig sind kommt es anschließend zu einem sprunghaften Anstieg der Belastung 2. Mit dem Einsetzen der Lohnsteuer bei einem Jahresbruttoeinkommen von rund 16.660 Euro beginnt ein kontinuierlicher Anstieg der Abgabenbelastung3. Aufgrund der Höchstbeitragsgrundlage der Sozialversicherungsbeiträge wird dieser Anstieg jedoch bei einem Jahresbrutto von rund 65.100 Euro gestoppt. Insgesamt ist die Progression zwischen sehr geringen und mittleren (Lohn-)Einkommen erheblich. Jene zwischen mittleren und hohen Einkommen hingegen gering.

  1. Eine Belastung von 50 Prozent durch Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge ist sowohl theoretisch als auch praktisch unmöglich.

Einkommen von über 60.000 Euro werden zwar laut Gesetz mit 50 Prozent besteuert, praktisch kann es jedoch aus drei Gründen gar nicht so weit kommen:

  1. Die Bemessungsgrundlage des Spitzensteuersatzes wird erst nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge schlagend, die insofern als Schutzschild wirken. Tatsächlich muss nämlich nur für jenen Teil des Jahresbruttoeinkommens der über 82.600 Euro liegt der höchste Steuersatz gezahlt werden.
  2. Doch auch dann beträgt die Grenzbelastung nicht 50 Prozent. Denn, aufgrund der begünstigten Besteuerung des 13. und 14. Monatsgehalts wird jeder zusätzlich verdiente Euro „nur“ mit 43,7 Prozent besteuert. Der reale („effektive“) Spitzensteuersatz liegt also für Lohnsteuerpflichtige bei 43,7 Prozent. Einzig Lohnsteuerpflichtige mit einem Jahresbruttoeinkommen von 594.000 Euro unterliegen aufgrund der Solidarabgabe einem höheren effektiven Spitzensteuersatz .
  3. Auch die Top-Verdiener/innen zahlen für die ersten 11.000 Euro (zu versteuerndes Einkommen) keine Steuer, für die nächsten 14.000 Euro 36,5 Prozent und die folgenden 35.000 Euro 43,21 Prozent. Je nach Einkommenshöhe nähert sich die steuerliche Gesamtbelastung der Grenzbelastung von 43,71 Prozent an. Eine höhere Gesamtbelastung kann wie oben beschrieben erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von rund 594.000 Euro erreicht werden.
  4. Der zu bezahlende Lohnsteuersatz wird noch einmal durch verschiedenen Absetzbeträge (z.B. ArbeitnehmerInnen- oder Verkehrsabsatzbetrag) verringert, die eine effektive Versteuerung des Einkommens noch weiter nach unten verschieben.

 

  1. Nur sehr wenige Menschen sind vom Spitzensteuersatz betroffen.

Oft wird der Spitzensteuersatz ganz bewusst als Steuer dargestellt, die den Mittelstand trifft.

„Eine Priorität ist der Mittelstand. (…) Und da wird es nicht reichen, die Grenze für den Spitzensteuersatz zu diskutieren, sondern ich will auch den Steuersatz von derzeit 50 Prozent senken“
Finanzminister a.d. Wilhelm Molterer (in der Zeitung „Österreich“ am 5./6.1.2008)

Tatsächlich sind jene Lohnsteuerpflichtigen die auf Grund eines Jahreseinkommens von 82.600 € vom Spitzensteuersatz betroffen sind eine extrem kleine Gruppe. Nur 4 (!) Prozent aller Erwerbstätigen müssen für einen Teil ihres Lohneinkommens den Spitzensteuersatz von effektiv 43,71 Prozent abführen. (Siehe auch Mittelstandsmythos)

fakten

  • Der Mythos „Leistungsträger zahlen 50 Prozent Steuern“ stimmt nicht, eine Gesamtbelastung von 50 Prozent oder mehr kann praktisch nicht erreicht werden.
  • Durch die Begünstigung des 13. und 14.Gehalts reduzieren sich die Steuersätze effektiv von 36,5 auf 32,14 Prozent, von 43,21 auf 37,9 Prozent und von 50 auf 43,7 Prozent, erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 594.000 Euro wird ein Lohnsteuerbeitrag von fast 50% erreicht.
  • Bei 405,98 €/Monat kommt es zu einem sprunghaften Anstieg der Belastung, einem Schwelleneffekt.
  • Beschäftigte mit einem monatlichen Brutto-Einkommen zwischen 405,98 € und 4.650 € wenden einen bedeuten größeren Anteil ihres Einkommens für SV-Beiträge auf, als jene die mehr verdienen.
  • Die Höchstbeitragsbegrenzung der Sozialversicherung wirkt regressiv und mildert die Progression.
  • Nur 4 Prozent aller Erwerbstätigen müssen für einen Teil ihres Einkommens den Spitzensteuersatz (von effektiv 43,71 Prozent) abführen.
  • Nur wer mehr als rund 5.900 € brutto im Monat bzw. 82.600 € brutto im Jahr verdient muss für alles was darüber liegt den Spitzensteuersatz abführen.
  • Die Gesamtbelastung eines mittleren Einkommens (29.837 € brutto/Jahr) durch SV-Beiträge und Einkommensteuer beträgt knapp 29 Prozent.
  • Selbst bei einem Jahresbruttobezug von über 140.000 € (rund 10.000€/Monat) beträgt die Gesamtbelastung „nur“ 40 Prozent.
  • Die steuerliche Gesamtbelastung kann sich dem effektiven Spitzensteuersatz von 43,7 Prozent nur annähern, ihn aber nie erreichen. Einzig Lohnsteuerpflichtige mit einem Jahrsbruttoeinkommen von 594.000 € unterliegen aufgrund der Solidarabgabe einem höheren effektiven Spitzensteuersatz .

  1. Seit 2013 gilt ein sogenannter Solidarzuschlag für hohe Einkommen. Übersteigen die Sonderzahlungen einen Betrag von brutto etwa 26.000 € sind gestaffelte Zuschläge zu zahlen. Das entspricht einem Jahresbrutto ohne Sonderzahlungen von 185.000 €. Der Spitzensteuersatz von 50% wird bei Sonderzahlungen, also dem 13./14 Gehalt von brutto etwa 84.000 € fällig. Das entspricht einem Jahresbrutto ohne Sonderzahlungen von etwa 594.000 €. Von dieser Regelung ist nur eine verschwindend kleine Gruppe der Lohnsteuerpflichtigen betroffen.
  2. Jemand der monatlich 405 € brutto verdient, bleibt daher netto rund 15 Prozent mehr als jemanden der 406 € verdient. Dieses Schwellenphänomen wurde durch die Staffelung der Negativsteuer verringert, jedoch keinesfalls behoben.
  3. Siehe BMF 2014, S. 92 (https://www.bmf.gv.at/karussell/bericht_Steuerreformkommission.pdf?4o9rw0).
    Bzw. BMF 2012 S.17 https://www.bmf.gv.at/steuern/RV_1StabG_2012_VorblErl_gesamt.pdf?4jwnob
Print Friendly, PDF & Email

5 comments on “Leistungsträger/Innen werden mit 50% besteuert. Während die meisten gar keine Steuern zahlen und keinen gesellschaftlichen Beitrag leistenAdd yours →

Comments are closed. You can not add new comments.

  1. Guten Tag,

    ich finde Ihre Argumente grundsätzlich stichhaltig, es würde mich nur sehr interessieren wie die von Ihnen errechneten Prozentbelastungen aussehen wenn man den sogenannten Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung in die Belastung mit einrechnet.
    Faktisch besteht meinem bescheidenen Verständnis nach schließlich zwischem diesem und dem Arbeitnehmeranteil kein Unterschied, außer dass der Betrag nach Abzug des ersteren willkürlich Bruttogehalt genannt wird.
    Bitte korrigieren Sie mich wenn ich irren sollte.

    Mit besten Grüßen,
    Mathias Höbinger

  2. Hallo,

    hier wird entgegen dem Webseitentitel noch immer zu einem Mythos beigetragen:

    „Die Gesamtbelastung eines mittleren Einkommens (29.837 € brutto/Jahr) durch SV-Beiträge und Einkommensteuer beträgt knapp 29 Prozent”

    Das genannte Brutto-Einkommen ist nicht wirklich Brutto nach dem eigentlichen Sinn des Wortes. Nehmen wir gleich das Beispiel (Angestellte, Wien, ohne Absetzbeträge):

    Brutto: 29.837€
    Netto: 21.095€ (70.7%) – soweit so gut
    Der Arbeitgeber muss aber nochmal 9.350€ „Dienstgeberanteile“ drauflegen.

    Von insgesamt 39.187€ die der Arbeitgeber bezahlt kommen also 21.095€ an. Das ist eine Abgabenquote von 46.2%.

    Bedenkt man dazu, dass Ausgaben für Material als Vorsteuer von der USt absetzbar ist und Ausgaben für Personalkosten nicht, ist klar warum Betriebe alles an Material aufwenden um jeden Arbeitsplatz einzusparen der möglich ist.

    1. Bei einem „Brutto-Jahreseinkommen“ von 100.000€ liegen wir dann bei einer Abgabenquote von knapp 52%.

      Das stellt doch nur eines klar: Die „Leistungsträger“ (=die die ihr Einkommen über Arbeit finanzieren) zahlen zu viele Steuern. Nach der Definition sind die Leistungsträger aber fast alle Vollzeit Arbeitenden.

      Schade übrigens, dass das freischalten von Kommentaren so lange dauert.

  3. Netter Versuch. Unter Berücksichtigung der Verbrauchssteuern und der sogenannten Dienstgeberbeiträge (die auch durch den Arbeitnehmer generiert werden müssen !) hat Österreich praktisch eine Flattax von 50% +/- 5% ab Einkommen von ca. €600.– pro Monat.