Vermögensbezogene Steuern sind in der politischen Debatte heftig umstritten. Neben dem „Argument“ der Kapitalflucht ist in letzter Zeit ein weiterer Mythos aufgetaucht: „Vermögenssteuern bringen nichts ein“.
Vermögensteuern sind rein ideologisch aber sicher nicht ökonomisch motiviert. Es wäre an der Zeit, der Bevölkerung dies auch zu sagen, denn die Menschen glauben zu lassen, dass damit das geforderte Steuervolumen aufgebracht werden kann, ist schlichtweg falsch.
Georg Kapsch, Präsident der Industriellenvereinigung (16.09.2014)
„Eine solche Forderung spaltet die Gesellschaft, ohne den erwünschten budgetären Erfolg bringen zu können.“
Georg Kapsch, Präsident der Industriellenvereinigung (Kommentar im „Format“ vom 31.07.2014)
Dass vermögensbezogene Steuern generell unergiebig sind, ist schlicht und ergreifend falsch. Tatsächlich hängt die fiskalische Wirkung (wie bei jeder Steuer) bloß von der Wahl der Bemessungsgrundlage und des Steuersatzes ab. Gerade die angelsächsischen Länder zeigen, dass höhere Steuern auf Vermögen bei gleichzeitiger Entlastung von Arbeit und Verbrauch (Umsatzsteuer) eine reine Frage des politischen Willens sind. Dass vermögensbezogene Steuern in Österreich nichts einbringen liegt daran, dass es kaum welche gibt und wenn doch, die Bemessungsgrundlagen für diese Steuern sehr niedrig sind bzw. im Fall der Grundsteuer nicht den Marktpreisen entsprechen.
Der OECD-Vergleich zeigt deutlich, dass Österreich bei den vermögensbezogenen Steuern Schlusslicht ist, während die Steuern auf Arbeit und Konsum innerhalb der OECD vergleichsweise hoch sind. Diese Steuerstruktur ist allerdings weder Gott gegeben noch (ausschließlich) von externen Sachzwängen determiniert, sondern politisch gestaltbar.
In Frankreich bringt in etwa die „L’impôt de solidarité sur la fortune“ (sinngemäß: Solidaritätsabgabe auf Vermögen) 1,5 Prozent des gesamten französischen Steueraufkommens auf. Die Bemessungsgrundlage ist relativ breit angelegt, allerdings gibt es auch Ausnahmen für Pensionsfonds, Waldbesitz, Unternehmensvermögen etc. Zunächst existiert ein rigoroser Freibetrag von 1,3 Mio. Euro (spätestens hier wird klar, was mit Solidarität in diesem Kontext gemeint ist). Über den Freibetrag hinaus kommt es zu einer progressiven Besteuerung des Vermögens mit Sätzen zwischen 0,5 und 1,5 Prozent. Wobei letztere Satz bloß auf Vermögensanteile entfällt, die 16,79 Mio. Euro übersteigen.
Wegen der mangelhaften Datenerfassung des österreichischen Vermögensbestandes sind Schätzungen über die Aufkommenshöhe einer Vermögenssubstanzsteuer oder einer Vermögenszuwachssteuer in Österreich schwierig. Dennoch haben in den letzten Jahren eine Vielzahl an Studien Aufschluss über Art und Umfang der Vermögensverteilung gebracht. Somit kann auch mehr über die das mögliche Steueraufkommen von Vermögenssteuern gesagt werden. Die Universität Linz hat das mögliche Steueraufkommen für verschiedene Modelle der Vermögensbesteuerung durchgerechnet:
Laut diesen Berechnungen würden Vermögenssteuern ein Steueraufkommen zwischen 1 und 2,1 Prozent (bzw. zwischen 0,8 und 1,7 Prozent bei Ausweicheffekten) des Bruttoinlandsprodukts generieren und den Staatshaushalt somit erheblich entlasten!
- Die Aussage „Vermögenssteuern bringen nichts ein“ ist schlicht und ergreifend falsch. Vermögenssteuern können sehr ergiebig sein, wie die Beispiele Großbritannien, Frankreich oder Modellrechnungen für Österreich zeigen.
- Vermögende leisten in Österreich einen deutlich geringeren Beitrag zum Allgemeinwohl als in den meisten anderen Ländern.
- Alleine die Einführung der medial diskutierten Vermögenssteuern dürfte je nach Ausgestaltung mindestens 2 Mrd. Euro jährlich einspielen.
- Arbeiterkammer Oberösterreich (06.02.2014): „Vermögenssteuer bringt Milliarden“
- OECD (2013), Revenue Statistics 2013, OECD Publishing.
- Format ( 31.07.2014): „Reformen statt Populismus!“
- Ernst & Young (2013): Steuern in Frankreich. Internationale ArbeitnehmerInnenmobilität.
- Kapsch, G. (16.09.2014) Industrie: ÖGB-Steuerkonzept ist eine Belastung für alle Menschen
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